Ausweitung der LKW- Maut auf Bundesstraßen

Ab dem 01.07.2018 wird die deutsche LKW- Maut auf viele Bundesstraßen ausgeweitet. Zu diesem Zeitpunkt gilt die Maut dann auch auf sämtlichen einspurigen Bundesstraßen. Grundlage dieser Mautausdehnung bildet das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 31.03.2017. Insgesamt vergrößert sich das mautpflichtige Streckennetz auf ca. 53.000 km. Die Mautsätze und Bemessungsgrundlagen (Schadstoffklasse, Achsanzahl, zulässiges Gesamtgewicht) ändern sich (erst) zum 01.01.2019 ebenfalls.